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Ratgeber

Website-Abo kündigen: Fristen, Domain und Inhalte

Ratgeber von ARENJA IT-Solutions · verantwortlich: Aniket Arenja · Stand

Vor der Kündigung eines Website-Abos sollten Sie drei Dinge rechtzeitig klären: die Frist, den Umzug der Domain und die Sicherung Ihrer Inhalte.

Laufzeit und Frist stehen im Vertrag

Ob und wann Sie kündigen können, steht zuerst im Vertrag. Er regelt die Laufzeit und die Kündigungsfrist; möglich ist eine Mindestlaufzeit mit anschließender Verlängerung um einen festen Zeitraum, ein Vertrag, der danach monatlich weiterläuft, oder einer ganz ohne Mindestlaufzeit. Suchen Sie im Vertrag nach den Wörtern Laufzeit, Verlängerung und Kündigung und rechnen Sie den letzten Tag aus, an dem Ihre Kündigung beim Anbieter eingehen muss. Maßgeblich ist in der Regel der Eingang beim Anbieter, nicht der Tag, an dem Sie die Kündigung abschicken.

Kündigen Sie so, dass Sie den Zugang nachweisen können, und bitten Sie um eine Bestätigung mit dem Datum, zu dem der Vertrag endet. Steht im Vertrag eine bestimmte Form, etwa eine E-Mail an eine genannte Adresse, halten Sie sich daran. Ist der Termin verpasst, verlängert sich der Vertrag so, wie es vereinbart ist, oder läuft monatlich weiter; suchen Sie dann den nächsten möglichen Termin heraus.

Was das Gesetz bei Verbrauchern begrenzt

Für Verträge mit Verbrauchern setzt das Bürgerliche Gesetzbuch Grenzen für vorformulierte Vertragsbedingungen. Nach § 309 Nr. 9 BGB ist bei Verträgen über regelmäßige Leistungen eine Laufzeit unwirksam, die länger als zwei Jahre bindet; eine stillschweigende Verlängerung ist nur zulässig, wenn der Vertrag danach auf unbestimmte Zeit läuft und jederzeit mit höchstens einem Monat Frist gekündigt werden kann. Die Kündigungsfrist vor dem Ende der ersten Laufzeit darf höchstens einen Monat betragen.

Ermöglicht ein Unternehmer Verbrauchern, über seine Webseite einen Vertrag über eine fortlaufende, bezahlte Leistung abzuschließen, muss er dort nach § 312k BGB eine gut lesbare Kündigungsschaltfläche bereitstellen. Sie ist ausschließlich mit „Verträge hier kündigen“ oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet und führt unmittelbar zu einer Bestätigungsseite. Über deren Schaltfläche „jetzt kündigen“, oder eine entsprechend eindeutige Formulierung, geben Verbraucher die Kündigung ab.

Und zwischen Unternehmen?

Für Verträge zwischen Unternehmen gelten diese Grenzen nicht unmittelbar: § 310 Abs. 1 BGB nimmt § 309 aus, wenn die Bedingungen gegenüber einem Unternehmer verwendet werden. Unangemessen benachteiligende Klauseln können zwar auch dann unwirksam sein, maßgeblich ist aber zunächst, was im Vertrag vereinbart ist. Als Gewerbetreibender, Selbstständiger oder Freiberufler lesen Sie Laufzeit und Frist deshalb vor der Unterschrift besonders genau. Passt etwas nicht, sprechen Sie es vor der Zusage an.

Die Domain mitnehmen

Läuft die Domain auf Ihren Namen, gehört sie nicht zum Abo, sondern zu Ihnen, und sie kann zu einem anderen Anbieter umziehen. Bei .de-Domains beantragen Sie dafür beim bisherigen Anbieter ein Providerwechsel-Passwort, die AuthInfo. Diese geben Sie dem neuen Anbieter, der damit den Wechsel bei der DENIC beauftragt.

Starten Sie den Umzug vor dem Vertragsende. Endet das Abo und ist die Domain noch nicht umgezogen, kann es passieren, dass Website und Mails für einige Zeit nicht erreichbar sind. Läuft die Domain dagegen auf den Anbieter, klären Sie früh, ob und wie er sie auf Sie überträgt. Wird eine Domain gelöscht statt umgezogen, kann sie danach jemand anderes registrieren. Prüfen Sie deshalb vor jeder Kündigung, auf wessen Namen die Domain eingetragen ist.

Inhalte und Mails sichern

Im Mietmodell nutzen Sie die Website, solange der Vertrag läuft; zum Ende wird sie abgeschaltet. Texte, Fotos und Logo, die Sie selbst geliefert haben, bleiben Ihre. Fordern Sie sie rechtzeitig an oder legen Sie selbst eine Kopie ab, damit eine neue Website darauf aufbauen kann. Kopieren Sie Texte, die Sie wiederverwenden wollen, in ein eigenes Dokument; Fotos in voller Größe bekommen Sie am einfachsten aus Ihren eigenen Originalen.

Denken Sie auch an das Postfach. Mails, Kontakte und Kalender, die Sie behalten wollen, sichern Sie vor dem Ende, etwa in Ihrem E-Mail-Programm. Geschäftliche Mails können Aufbewahrungsfristen unterliegen; klären Sie mit Ihrer Steuerberatung, was Sie aufheben müssen.

Vor der Kündigung prüfen

  • Letzter Tag für die Kündigung laut Vertrag ausgerechnet
  • Kündigung so verschickt, dass der Zugang nachweisbar ist
  • AuthInfo für die Domain beantragt oder Übertragung geklärt
  • Texte, Fotos und Logo gesichert
  • Mails und Kontakte aus dem Postfach gesichert
  • Neue Website oder neuer Anbieter startklar, bevor die alte abgeschaltet wird

Das ist ein allgemeiner Überblick und keine Rechtsberatung.

Quellen

Website im Abo: Laufzeit, Änderungen und Vertragsende

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Erzählen Sie kurz, was Sie anbieten, für wen und ob es schon eine Website oder Domain gibt. Sie bekommen ein schriftliches Angebot für Ihre Website im Abo, mit Umfang, Laufzeit und allen Beträgen.

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