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Ratgeber

Was ins Website-Abo gehört: Hosting, Sicherungen, Updates, Domain

Ratgeber von ARENJA IT-Solutions · verantwortlich: Aniket Arenja · Stand

Website-Abos sehen auf den ersten Blick ähnlich aus: eine Seite, ein monatlicher Beitrag, fertig. Was enthalten ist, steht im Angebot; vergleichen Sie es Punkt für Punkt. Zu einem vollständigen Abo gehören Hosting, Zertifikat, Sicherungen, Updates, die Regelung zu Domain und E-Mail und ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

Hosting: wo die Website liegt

Jede Website liegt auf einem Server, der ständig erreichbar ist. Im Abo gehört dieses Hosting dazu; Sie sollten keinen zweiten Vertrag mit einem Hosting-Anbieter brauchen. Fragen Sie trotzdem nach, ob der Speicherplatz für Bilder und Unterseiten begrenzt ist und was passiert, wenn die Website später wächst.

Wichtig ist auch, wer den Server betreibt. Liegt die Website bei einem Dritten, verarbeitet dieser im Auftrag Daten Ihrer Besucher, etwa die IP-Adresse beim Aufruf. Das gehört in den Vertrag zur Auftragsverarbeitung (weiter unten).

Zertifikat: die verschlüsselte Verbindung

Eine Website ohne Zertifikat wird über unverschlüsseltes HTTP aufgerufen. Mit Zertifikat läuft die Verbindung über HTTPS: Die Kommunikation zwischen Browser und Server wird mit TLS verschlüsselt. Für Formulare, in die Besucher Name, Telefonnummer oder eine Nachricht eintragen, ist das Pflichtprogramm.

Zertifikate laufen nach einer festen Zeit ab und müssen erneuert werden. Fragen Sie, ob das im Abo automatisch geschieht. Sonst merken Sie es erst, wenn Besucher eine Warnung im Browser sehen.

Sicherungen: der frühere Stand muss zurückkommen

Eine Sicherung ist eine Kopie der Website mit allen Dateien und Inhalten, aus der sich ein früherer Stand wiederherstellen lässt. Sie hilft, wenn ein Update schiefgeht, versehentlich etwas gelöscht wurde oder ein Server ausfällt.

Drei Fragen klären, was eine Sicherung wert ist: Wie oft wird gesichert? Wie lange werden alte Stände aufbewahrt? Und liegt die Sicherung an einem anderen Ort als die Website selbst? Eine Sicherung auf demselben Server ist verloren, wenn genau dieser Server ausfällt. Und: Wurde die Wiederherstellung schon einmal ausprobiert? Erst dann ist sicher, dass die Kopie im Ernstfall taugt.

Updates: Sicherheitslücken schließen

Websites bestehen aus Software: den Programmen und Bibliotheken, mit denen sie gebaut sind, und der Software des Servers, auf dem sie laufen. Für all das erscheinen regelmäßig Updates, oft weil Sicherheitslücken bekannt geworden sind. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik empfiehlt, Updates sofort oder zeitnah nach ihrer Veröffentlichung zu installieren.

Im Abo sollte genau das der Anbieter übernehmen, und zwar für die Website und für den Server. Fragen Sie, ob Updates auch dann eingespielt werden, wenn Sie keine Änderung bestellt haben, und wer prüft, ob die Website danach noch richtig funktioniert.

Postfach und Domain

Gehört ein E-Mail-Postfach mit der Adresse der Website dazu, klären Sie, wie viele Postfächer es sind, wie viel Speicher sie haben und ob Sie die Mails mit Ihrem gewohnten Programm am Computer und am Handy abrufen können. Gehört keines dazu, klären Sie, wo Ihre Mails stattdessen liegen. Bei ARENJA ist im Website-Abo ein Postfach mit bis zu 10 GB enthalten, solange die Website bei ARENJA liegt.

Bei der Domain kommt es vor allem auf eine Frage an: Auf wessen Namen ist sie registriert? Der Domaininhaber entscheidet über die Domain, er kann etwa den Anbieter wechseln. Steht im Vertrag, dass die Domain auf Ihren Namen läuft, nehmen Sie sie bei einem späteren Wechsel mit. Läuft sie auf den Anbieter, sollten Sie vorher wissen, unter welchen Bedingungen er sie überträgt.

Auftragsverarbeitung: ein Vertrag, der dazugehört

Wer als Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, braucht mit dem Auftraggeber einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Bei einem Website-Abo ist das der Normalfall: Der Anbieter betreibt den Server, nimmt Anfragen aus dem Formular entgegen und verwaltet Postfächer. Der Vertrag legt unter anderem Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung fest und verpflichtet den Dienstleister, nur nach Ihrer Weisung zu handeln.

Bei ARENJA gehört ein solcher Vertrag zu jedem Website-Abo. Bei anderen Anbietern fragen Sie ausdrücklich danach; fehlt er, fehlt Ihnen eine Grundlage für Ihre Datenschutzerklärung.

Was oft nicht dazugehört

Neue Texte, Fotos, zusätzliche Seiten, Werbung, laufende Suchmaschinen-Optimierung oder ein Shop sind nicht immer enthalten. Das ist kein Mangel, solange es klar im Angebot steht und Sie wissen, wie solche Wünsche berechnet werden.

  • Steht im Angebot, welche Leistungen enthalten sind und welche gesondert berechnet werden?
  • Ist geregelt, wie viele Änderungen im Monat dazugehören und wie schnell sie umgesetzt werden?
  • Ist klar, wie lange das Abo läuft und mit welcher Frist es endet?

Das ist ein allgemeiner Überblick und keine Rechtsberatung.

Quellen

Homepage mieten: was im Monatsbeitrag enthalten ist

Anfrage

Unverbindliches Angebot anfragen

Erzählen Sie kurz, was Sie anbieten, für wen und ob es schon eine Website oder Domain gibt. Sie bekommen ein schriftliches Angebot für Ihre Website im Abo, mit Umfang, Laufzeit und allen Beträgen.

Nach dem Absenden erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Erst nach Ihrer Bestätigung bearbeiten wir die Anfrage.

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